17 June 2026, 17:00

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und neue Hürden für Geflüchtete

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und neue Hürden für Geflüchtete

Deutschland hat mit dem GEAS-Paket eine umfassende Reform seines Asylsystems auf den Weg gebracht. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren, schnellere Abschiebungen sowie Einschränkungen bei Leistungen für bestimmte Asylsuchende. Mehrere Bundesländer haben bereits Teile des Plans abgelehnt.

Künftig durchlaufen alle Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, eine bundesweite polizeiliche Erstüberprüfung. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätskontrollen sowie eine neu eingeführte Verletzlichkeitsprüfung, um besondere Bedürfnisse oder Schutzanforderungen zu erkennen. Eine solche systematische Erfassung gab es bisher nicht.

Die Reform beschleunigt die Asylverfahren für viele Antragstellende. Mehr als die Hälfte aller Fälle wird künftig im Eilverfahren bearbeitet – begründet durch die 20-Prozent-Klausel, die sich auf Bewerber aus Ländern mit einer Schutzquote unter dieser Schwelle bezieht. Abschiebungen können nun unmittelbar nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeleitet werden.

Klagen gegen BAMF-Entscheidungen führen nicht mehr automatisch zu einem Abschiebestopp. Dadurch wird mit einer Zunahme von Eilanträgen vor Gericht gerechnet. Zudem verpflichtet die Reform die Bundesländer zur Einrichtung von „Sekundärmigrationszentren“ mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und grundlegenden Versorgungsleistungen – vor allem für Dublin-Fälle.

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Weitere Maßnahmen sehen vor, dass alle Kinder nach zwei Monaten einen Anspruch auf Schulbesuch erhalten und Minderjährige krankenversichert werden. Allerdings können Leistungen gestrichen oder Betroffene obdachlos gemacht werden, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt – eine Praxis, die im Widerspruch zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Mindeststandards steht.

Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben bereits erklärt, keine der geplanten Sekundärmigrationszentren einrichten zu wollen.

Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich – von der Erstaufnahme bis zur Abschiebung. Sie verschärft die Regeln für manche Antragstellende, während sie gleichzeitig die Rechte von Kindern stärkt. Doch die Umsetzung stößt in mehreren Bundesländern auf Widerstand, und einzelne Bestimmungen könnten mit EU-Recht kollidieren.

Quelle