Gericht gibt AfD-Politikern recht: Linkspartei darf Parkinson-Vorwürfe nicht wiederholen
Sylke SchmiedtGericht gibt AfD-Politikern recht: Linkspartei darf Parkinson-Vorwürfe nicht wiederholen
Ein deutsches Gericht hat 13 Politikern der AfD recht gegeben, nachdem diese gegen Vorwürfe der Linkspartei geklagt hatten. Der Streit begann, als ein Abgeordneter der Linken den AfD-Mitgliedern vorwarf, seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock hat der Linkspartei nun untersagt, die Behauptungen in einer Pressemitteilung zu wiederholen.
Das Urteil unterstreicht die Spannungen zwischen politischer Kritik und dem Schutz persönlicher Rechte in der öffentlichen Debatte. Der Fall geht auf eine Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern im April 2025 zurück. Der Linken-Politiker Dirk Bruhn behauptete damals, zwei AfD-Abgeordnete hätten seine Parkinson-Symptome imitiert. Die betroffenen AfD-Mitglieder wiesen die Vorwürfe zurück, woraufhin ein Rechtsstreit folgte.
Dreizehn AfD-Politiker erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Bezirksverbände der Linken. Sie richteten sich gegen konkrete Passagen in einer Pressemitteilung, in der Bruhns Vorwurf wiederholt worden war. Das Gericht urteilte, die Linkspartei könne die Behauptungen nicht beweisen, und stellte fest, dass die persönlichen Rechte der AfD-Politiker rechtswidrig verletzt worden seien.
Die Richter betonten, dass Politiker scharfe Kritik zwar hinnehmen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch nicht geduldet werden dürften. Zudem hinterfragten sie das Fehlen von Zeugen und die Schwierigkeit, Bruhns Schilderung zu überprüfen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während der AfD-Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Rufschädigung zu betreiben.
Mit dem Urteil ist es der Linkspartei untersagt, die umstrittenen Aussagen in künftigen Veröffentlichungen zu wiederholen. Die Entscheidung zieht eine klare Grenze zwischen politischer Auseinandersetzung und persönlichen Angriffen. Die Linkspartei muss sich nun daran halten, die angefochtenen Vorwürfe nicht zu wiederholen. Gleichzeitig haben die betroffenen AfD-Politiker mit ihrer Klage Erfolg gehabt – ein Signal für den Schutz vor unbelegten Behauptungen in der öffentlichen Diskussion.






