Gericht gibt Klara Schedlich im #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Hiltraud HamannGericht gibt Klara Schedlich im #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen Klara Schedlich und dem ehemaligen Politiker Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Aussagen in einer eidesstattlichen Versicherung, die Schedlich dem Rundfunksender RBB vorgelegt hatte. Gelbhaar hatte zuvor mehrere #MeToo-Vorwürfe zurückgewiesen und als falsch bezeichnet.
Der Streit eskalierte, als Gelbhaar mit mehreren Anschuldigungen im Rahmen der #MeToo-Debatte konfrontiert wurde, von denen viele später als unbelegt eingestuft wurden. Dennoch führte der Skandal Anfang 2025 zu seinem Rücktritt aus dem Parlament. Zudem verlor er seine gesicherte Nominierung für die Bundestagswahl.
Die Klage konzentrierte sich auf die von Schedlich in ihrer eidesstattlichen Erklärung gegenüber dem RBB gemachten Aussagen. Zwar gestattete das Gericht ihr, bestimmte Vorwürfe zu wiederholen, bestätigte jedoch nicht alle ursprünglichen Behauptungen. Nach Abschluss der Ermittlungen entschuldigte sich der RBB bei Gelbhaar für die unverifizierten Anschuldigungen.
Das Oberlandesgericht Hamburg sprach Schedlich schließlich recht und bescherte ihr damit einen juristischen Erfolg. Das Urteil markiert die jüngste Entwicklung in einem langwierigen Streit über die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe.
Die Entscheidung erlaubt es Schedlich, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen, auch wenn nicht alle ursprünglichen Vorwürfe bestätigt wurden. Der Fall unterstreicht die rechtlichen und reputativen Folgen öffentlicher Anschuldigungen. Gelbhaars politische Karriere endete nach dem Skandal, und der RBB räumte offiziell ein, unverifizierte Behauptungen verbreitet zu haben.






