Heizungsgesetz: Warum Kritiker vom "Chaos-Gesetz" ohne klare Biomasse-Strategie sprechen
Dietlind Grein GrothHeizungsgesetz: Warum Kritiker vom "Chaos-Gesetz" ohne klare Biomasse-Strategie sprechen
Der Entwurf des deutschen Heizungsgesetzes steht massiv in der Kritik – sowohl von Seiten der Opposition als auch aus der Wirtschaft. Lisa Badum, klimapolitische Sprecherin der Grünen, bezeichnete den Vorschlag als ein „Chaos-Gesetz“ ohne klare Strategie zur Sicherung grüner Gaslieferungen. Unterdessen fordern Energieverbände mehr Transparenz bei der künftigen Verfügbarkeit von Biomasse-Potenzialen.
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf sieht ab 2029 einen „Hochlauf von Biobrennstoffen“ vor, der vorsieht, dass Heizungsbrennstoffe bis 2040 steigende Anteile klimafreundlicher Quellen enthalten müssen. Auf eine parlamentarische Anfrage Badums hin räumte die Regierung jedoch ein, keine verlässlichen Prognosen zu künftigem Biobrennstoff-Bedarf oder -Angebot liefern zu können.
In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland geißelte Badum das Gesetz als „Biogas-Treppe ins Nichts“ und warf der Regierung vor, damit Mieter:innen mit hohen Kosten zu belasten, während gleichzeitig die Lobby der Erdgasbranche profitieren würde. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), zwei führende Energieverbände, drängen die Regierung, darzulegen, wie die Versorgung ausgeweitet werden soll und welches Biomasse-Potenzial realistisch verfügbar ist.
Badum warf den Verantwortlichen zudem vor, ein schlecht konzipiertes Gesetz ohne konkreten Plan für die Erfüllung der vorgesehenen Grün-Gas-Quoten durchzudrücken. Ihre Kritik unterstreicht die grundsätzlichen Zweifel an der Umsetzbarkeit der Regierungsstrategie für die Wärmewende.
Angesichts fehlender Liefergarantien stößt das Heizungsgesetz auf erbitterten Widerstand. Sowohl Verbände als auch Abgeordnete fordern mehr Transparenz, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Ohne verlässliche Daten oder einen klaren Ausbauplan bleibt die Zukunft der Regelung ungewiss.






