26 March 2026, 02:17

Hoffmeister-Kraut warnt vor unfairen Ausnahmen bei Bundeswehr-Beschaffungen

Ein detailliertes historisches Plakat der ersten Grafschaft Tirol-Karte, das geografische Merkmale wie Flüsse, Berge und Städte zeigt und von begleitendem Text über die Region und ihre Bewohner informiert.

Hoffmeister-Kraut warnt vor unfairen Ausnahmen bei Bundeswehr-Beschaffungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich zum Entwurf für schnellere Planung und Beschaffung in der Bundeswehr

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, hat sich zum Gesetzentwurf für beschleunigte Planungs- und Beschaffungsverfahren in der Bundeswehr geäußert. Sie unterstützte den Vorstoß, mahnte jedoch zur Vorsicht bei der Anwendung von Ausnahmen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Der Bundesrat schloss sich später mit einem Beschluss ihrer Forderung nach Zurückhaltung bei diesen Ausnahmen an.

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Der unter dem Kürzel BwPBBG bekannte Gesetzentwurf sieht weitreichende Ausnahmen von den bestehenden Vergaberegeln vor. Zudem erweitert er die Möglichkeiten für Direktvergaben ohne Wettbewerbsverfahren. Hoffmeister-Kraut erkannte zwar die Notwendigkeit von Tempo an, warnte jedoch davor, dass übermäßige Ausnahmen kleinere Unternehmen benachteiligen könnten.

Sie betonte, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und neue Marktteilnehmer weiterhin faire Chancen erhalten müssten. Gerade diese Unternehmen brächten oft Agilität und Innovationskraft mit – Eigenschaften, die für die sich wandelnden Anforderungen der Bundeswehr entscheidend seien.

Statt auf Sonderregelungen zu setzen, plädierte die Ministerin für eine echte Bürokratieabbau. Sie forderte einen schrittweisen Abbau von Vorschriften und Papierkram anstelle von kurzfristigen Lösungen. Zu ihren Empfehlungen gehörte auch eine Reform der Beschaffungsprozesse aus der Perspektive der Wirtschaft, um Abläufe zu vereinfachen.

Der Bundesrat unterstützte schließlich ihre Position. In seinem Beschluss unterstrich er die Notwendigkeit, Beschleunigung und fairen Wettbewerb in Einklang zu bringen, damit Ausnahmen kleinere Zulieferer nicht benachteiligen.

Der angenommene Beschluss legt nun einen Rahmen für die Umsetzung des neuen Vergabegesetzes fest. Ziel ist es, den Wettbewerb offen zu halten und gleichzeitig schnellere Entscheidungen für die Bundeswehr zu ermöglichen. Im Fokus bleibt die Einbindung einer breiten Palette von Unternehmen – insbesondere KMU und Start-ups.

Quelle