10 May 2026, 16:12

Hubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor Tätern schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einem Bild einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor Tätern schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt neue Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vor. Im Rahmen des Reformentwurfs sollen Familiengerichte erweiterte Befugnisse erhalten, um gewalttätige Eltern im Umgang mit ihren Kindern einzuschränken oder ganz auszuschließen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Ziel der Änderungen ist es, Besuchsrechte nicht länger als Mittel für weitere Schikanen zu missbrauchen.

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Die geplante Reform würde Richtern ermöglichen, den Kontakt eines misshandelnden Elternteils zu seinen Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu unterbinden. Die Entscheidungen sollen im Einzelfall getroffen werden, wobei Faktoren wie Schwere, Häufigkeit der Gewalt und Wiederholungsgefahr berücksichtigt werden. Falls die Umstände es zulassen, könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche angeordnet werden.

Hubig betonte, dass Besuchsrechte niemanden zwingen dürften, sich wiederholt dem Täter ausgesetzt zu sehen. Zwar müssen Gerichte bereits nach geltendem Recht häusliche Gewalt in Sorgerechtsverfahren berücksichtigen, doch die neuen Regeln sollen den Schutz präziser und wirksamer gestalten. Ein pauschaler Entzug des Umgangsrechts ist vom Ministerium jedoch ausgeschlossen – ein vollständiger Kontaktabbruch bleibt Ultima Ratio.

Der Vorschlag ist Teil einer umfassenden Reform des Familienrechts, die Schutzlücken schließen soll. Künftig müssten Gerichte prüfen, ob von der Gewalt eine körperliche Gefahr für Elternteil oder Kind ausgeht, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Sollte die Reform verabschiedet werden, stünden Richtern mehr Instrumente zur Verfügung, um Opfer durch Sorge- und Umgangsregelungen vor anhaltendem Missbrauch zu schützen. Die Maßnahmen gelten unabhängig davon, ob das Kind die Gewalt unmittelbar miterlebt hat. Das Justizministerium erwartet, dass die strengeren Vorgaben Missbrauchern weniger Spielraum lassen, Besuchsrechte für weitere Übergriffe auszunutzen.

Quelle