29 March 2026, 02:16

Müllers Online-Kaufbedingungen für Abholung im Geschäft gekippt – Gericht fordert Klarheit

Altes deutsches Wertpapier mit weißem Hintergrund, das Text und Stempel enthält, die darauf hinweisen, dass es eine Verpflichtung ist.

Müllers Online-Kaufbedingungen für Abholung im Geschäft gekippt – Gericht fordert Klarheit

Ein deutsches Gericht hat Teile der Online-Kaufbedingungen von Müller für die Abholung im Geschäft gekippt. Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte, dass die Formulierungen der Drogeriemarktkette unklar und irreführend seien. Die Entscheidung betrifft die Art und Weise, wie Kunden Artikel online reservieren, bevor sie sie persönlich abholen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen widersprüchliche Aussagen Müllers zu Verbraucherrechten. Einerseits behauptete das Unternehmen, dass das Anklicken von "Jetzt reservieren" keinen verbindlichen Kaufvertrag begründe. Gleichzeitig erklärte es, dass bei der Abholung im Geschäft kein gesetzliches Widerrufsrecht gelte. Das Gericht hielt diese Kombination der Klauseln jedoch für verwirrend.

Nach deutschem Recht haben Verbraucher bei Online-Bestellungen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Müller argumentierte, dass Abholungen im Geschäft nicht als Fernabsatzverträge gelten sollten, da die endgültige Transaktion physisch stattfinde. Das Gericht sah dies anders: Da der Bestellvorgang online beginne, handele es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312j BGB.

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass sich Müllers Bedingungen selbst widersprächen. Zwar behauptete das Unternehmen, bei Abholungen im Geschäft bestehe kein Widerrufsrecht, behandelte die Online-Reservierung aber gleichzeitig als Teil des Kaufprozesses. Diese Kombination erklärte das Gericht nach § 307 BGB für unwirksam, da sie dem Gebot der "Klarheit und Verständlichkeit" nicht genüge.

Trotz der Ungültigerklärung der missverständlichen Klausel bestätigte das Gericht einen Punkt: Müller darf das Widerrufsrecht für Abholungen im Geschäft ausschließen – vorausgesetzt, die Bedingungen sind eindeutig formuliert. Das am 25. November 2025 ergangene Urteil (Aktenzeichen: 6 UKl 1/25) unterstreicht, dass Verbraucherrechte ohne Zweideutigkeiten dargestellt werden müssen.

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Die Entscheidung zwingt Müller, seine Bedingungen für Online-Reservierungen mit späterer Abholung im Geschäft neu zu fassen. Kunden erhalten damit klarere Rechte bei dieser Bestellart. Zudem setzt das Urteil einen Präzedenzfall dafür, wie Fernabsatzverträge bei hybriden Online-Offline-Käufen definiert werden.

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