Neue E-Auto-Förderungen 2025: So profitieren Privatleute und Firmen jetzt
Hiltraud HamannNeue E-Auto-Förderungen 2025: So profitieren Privatleute und Firmen jetzt
Neue Regeln für Förderungen von Elektroautos in Kraft getreten – Vorteile für Privat- und Geschäftskunden
Seit Mitte 2025 gilt für Elektro-Dienstwagen eine Steuerregelung von 0,25 Prozent, während Privatkunden nun Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro erhalten können. Die Änderungen sollen Elektrofahrzeuge für eine breitere Zielgruppe erschwinglicher machen.
Seit Juli 2025 wird die 0,25-Prozent-Steuerregel auf voll-elektrische Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis unter 100.000 Euro angewendet – vorausgesetzt, die Fahrzeuge werden auch privat genutzt. Für Unternehmen bleiben die steuerlichen Vorteile damit attraktiv und machen elektrische Fuhrparks kostengünstiger.
Privatkäufer können seit dem 1. Januar 2026 Fördergelder von bis zu 6.000 Euro beantragen. Allerdings hängt die Berechtigung vom Einkommen ab: Haushalte ohne minderjährige Kinder dürfen maximal 80.000 Euro jährlich verdienen, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Bei Auto Becker Klausmann hat Kerstin Bucksteeg die Leitung des gesamten Neugeschäfts übernommen. Mit über zehn Jahren Erfahrung im Autohaus bringt sie fundiertes Know-how mit – insbesondere bei den Marken BMW und MINI. Sie schätzt die Abwechslung in ihrer Position und den direkten Kundenkontakt.
Die aktualisierten Fördermaßnahmen senken die Kosten für Elektroauto-Käufer, sei es durch Steuererleichterungen für Unternehmen oder direkte Zuschüsse für Privatpersonen. Autohäuser wie Auto Becker Klausmann passen sich den neuen Bedingungen an und unterstützen Kunden mit erfahrenem Personal bei der Auswahl der besten Optionen. Die Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren die Verbreitung von Elektrofahrzeugen weiter vorantreiben.






