Neue Grundsicherung ab Juli: Strengere Sanktionen und Vermittlungsdruck für Arbeitslose
Angelo BriemerNeue Grundsicherung ab Juli: Strengere Sanktionen und Vermittlungsdruck für Arbeitslose
Deutschlands neues Grundsicherungssystem tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Es führt strengere Regeln ein, darunter die Rückkehr zum „Vermittlungsvorrang“ und schärfere Sanktionen für diejenigen, die Arbeit verweigern oder Termine beim Jobcenter versäumen.
Nach dem neuen System können Menschen, die dreimal einen Termin beim Jobcenter verpassen, ihren gesamten Leistungsanspruch verlieren. Die Regierung kann bis zu 100 Prozent der Unterstützung kürzen – einschließlich der Wohnkosten –, und zwar unter Berufung auf die „Erreichbarkeitsklausel“ im Sozialgesetzbuch II. Dies stellt eine Kehrtwende gegenüber früheren Regelungen dar, da das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden hatte, dass Sanktionen in den meisten Fällen 30 Prozent der Regelleistung nicht überschreiten dürfen.
Helena Steinhaus hält die Änderungen für verfassungswidrig. Sie kritisiert die Kombination aus „Vermittlung um jeden Preis“ und strengen „Arbeitsverweigerungs“-Regeln als zynisch. Ihre Organisation plant, gegen das Gesetz zu klagen, auch wenn der Weg zum Bundesverfassungsgericht weiterhin schwierig bleibt.
Die Regierung behauptet, die Sanktionen richteten sich ausschließlich gegen Arbeitsunwillige. Steinhaus widerspricht: Die Maßnahmen träfen die falschen Menschen. Jede dritte Sanktion betrifft indirekt auch Kinder, da Kürzungen bei den Elternleistungen die Unterstützung für Familien verringern.
Die neuen Regeln bringen zudem den „Vermittlungsvorrang“ zurück, der schnelle Jobvermittlungen über Qualifizierungsmaßnahmen stellt. Die Drohung eines vollständigen Leistungsentzugs könnte sich nicht nur auf Grundsicherungsempfänger auswirken, sondern auch Geringverdiener davon abhalten, nach besseren Arbeitsbedingungen zu streben. Die Auswirkungen des Systems werden genau beobachtet, sobald es umgesetzt wird.






