Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Kündigungsbutton
Dietlind Grein GrothNeue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Kündigungsbutton
Ab dem 19. Juni tritt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge in Kraft: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Kündigungsbutton“ für bestimmte Verträge einrichten. Die Änderung soll es Verbrauchern erleichtern, Verträge online zu beenden.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt hat. Betroffen sind Verträge über Waren, Online-Dienstleistungen sowie digitale Finanz- oder Versicherungsverträge. Der Button muss leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“.
Der Kündigungsvorgang selbst darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten nach der Nutzung des Buttons zudem eine sofortige Bestätigung, die in einem Format wie einer E-Mail gespeichert wird. Fehlt der Button, könnte sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Andere EU-Länder müssen die Richtlinie noch in eigenes Recht umsetzen, bevor sie dort gilt. Der neue Button ändert nichts an der üblichen 14-tägigen Widerrufsfrist für die meisten Verträge.
Ab dem 19. Juni sind deutsche Unternehmen verpflichtet, die Button-Regelung einzuhalten. Sie schafft für Verbraucher eine unkomplizierte Möglichkeit, Online-Verträge zu kündigen. Fehlt der Button, kann sich die zulässige Widerrufsfrist deutlich verlängern.






