02 May 2026, 12:15

Neue Regeln für Wundversorgung: Was Ärzte und Apotheker jetzt beachten müssen

Schwarze Oberfläche mit einem kleinen Glasfläschchen, das weiße Pillen enthält, neben einem Papier, das mit "Vallonia Pulchella, F.F. Müller, Deutschland, Umgebung von Magdeburg, 1931" beschriftet ist.

Neue Regeln für Wundversorgung: Was Ärzte und Apotheker jetzt beachten müssen

Neue Regeln für die Verordnung von Wundversorgungsprodukten in Kraft getreten

Die aktualisierten Vorschriften zur Verschreibung von Wundauflagen beeinflussen die Abrechnung über die Krankenkassen. Die Änderungen legen fest, welche Produkte erstattet werden und setzen Fristen für Übergangsregelungen. Ärzte und Apotheker müssen nun aktualisierte Anforderungen bei der Abgabe dieser Medizinprodukte beachten.

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Wundauflagen gelten als Medizinprodukte und können auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden. Im Gegensatz zu Arzneimitteln gibt es jedoch keine Korrekturmöglichkeiten im Rahmenvertrag. Zudem existiert keine spezielle Pharmazentralnummer (PZN) zur Dokumentation von Engpässen oder Notfallbeständen.

Bisher sind nur wenige Wundversorgungsprodukte in Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt. Grund dafür war die bisherige Unsicherheit über die erforderlichen Studienparameter für eine Aufnahme. Um dies zu lösen, wurde eine Übergangsregelung bis Ende 2022 für bestimmte Behandlungen gewährt. Eine weitere Übergangsmaßnahme ermöglicht nun, dass nicht gelistete Produkte bis Ende 2026 erstattungsfähig bleiben.

Bei der Verordnung von Wundauflagen müssen der Produktname und die PZN des Herstellers eindeutig angegeben sein. Fehlt die PZN, sind Apotheker verpflichtet, Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt zu halten. Allerdings obliegt es weder Apotheken noch Ärzten zu prüfen, ob eine Wundauflage zu den betroffenen Produkten zählt. Auch die Kategorie einer verordneten Wundbehandlung muss nicht überprüft werden.

Bei der Abgabe von Medizinprodukten gelten für Apotheken spezifische Regeln: Rezepturen müssen auf Papier ausgestellt werden, und ein Austausch des Produkts ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis zulässig.

Die überarbeiteten Bestimmungen schaffen Klarheit bei der Kostenerstattung und verlängern die Übergangsunterstützung für nicht gelistete Produkte. Ärzte müssen sicherstellen, dass Verordnungen alle erforderlichen Angaben enthalten, während Apotheker die Abgaberegeln einhalten müssen. Ziel der Änderungen ist es, den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig den Zugang zu notwendigen Wundversorgungsprodukten zu gewährleisten.

Quelle