Neues Förderprogramm für Winzer in Baden-Württemberg startet 2027
Weingüter in Baden-Württemberg profitieren bald von neuem Förderprogramm für Boden- und Artenschutz
Ab 2027 können Winzer im Land von der neuen Maßnahme "Brache im Weinbau (E16)" profitieren, die auf die Verbesserung der Bodenqualität und die Steigerung der biologischen Vielfalt abzielt. Das Programm sieht finanzielle Unterstützung für Betreiber vor, die Flächen vorübergehend aus der Produktion nehmen. Es ist Teil umfassender Bestrebungen, die Weinbaubranche der Region zu modernisieren und gleichzeitig die Nachhaltigkeit zu stärken.
Gefördert werden stillgelegte Rebflächen mit bis zu 2.500 Euro pro Hektar. Jeder Betrieb kann bis zu drei Hektar beantragen, wobei die Mindestfläche bei 0,01 Hektar liegt. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein aktiver Betriebsstatus sowie ein Mindestförderbetrag von 250 Euro pro Weingut.
Die Antragstellung erfolgt über das FIONA-System im Rahmen des jährlichen Einheitlichen Antragsverfahrens. Stichtag für die Einreichung ist der 15. Mai 2027, während stillgelegte Flächen bis zum 31. Mai desselben Jahres gemeldet werden müssen. Winzer können diese Maßnahme mit anderen Förderprogrammen kombinieren, darunter FAKT II (A3), Öko-Regelung 7 und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
Die neue Initiative knüpft an jüngste Anpassungen von FAKT II an, das für die aktuelle Förderperiode vereinfachte Verfahren und geänderte Subventionen eingeführt hat. Baden-Württemberg hat zudem weitere, aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanzierte Maßnahmen für den Zeitraum 2023–2027 auf den Weg gebracht, um Betrieben bei der Anpassung an Marktbedürfnisse und ökologische Herausforderungen zu helfen.
Mit dem Start der Maßnahme "Brache im Weinbau" im Jahr 2027 erhalten Winzer gezielte Unterstützung für die Regeneration von Böden und den Artenschutz. Durch die Verknüpfung mit bestehenden Förderinstrumenten soll die Wettbewerbsfähigkeit des Weinbausektors gestärkt und nachhaltige Anbaumethoden gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt über das Einheitliche Antragsverfahren, mit zentralen Fristen Mitte und Ende Mai.






