Niedersachsen revolutioniert Praxisbedarf mit neuem einheitlichen Vertragssystem
Hiltraud HamannNiedersachsen revolutioniert Praxisbedarf mit neuem einheitlichen Vertragssystem
Neues Abkommen zu Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist eine neue Vereinbarung über die Versorgung mit Praxisbedarf abgeschlossen worden. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den regionalen Krankenkassen ersetzt veraltete Regelungen durch ein einheitliches System. Sie tritt am 1. Juli in Kraft und soll die Planungssicherheit für Apotheken und Patienten gleichermaßen verbessern.
Die bisherigen Bestimmungen waren zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen und hatten monatelange Verhandlungen nach sich gezogen. Der nun geschlossene Vertrag führt ein standardisiertes Rahmenwerk für die Bereitstellung von Praxisbedarf ein – darunter Medikamente, Impfstoffe und Notfallverbände. Diese Vorräte werden für die Behandlung mehrerer Patienten oder in dringenden Fällen genutzt.
Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, erhalten künftig zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald vereinbarte Zielvorgaben erfüllt sind, steigt die Vergütung auf einen Euro. Zudem wurde eine Friedenspflicht verlängert, die eine unterbrechungsfreie Versorgung mit essenziellen Arzneimitteln garantiert.
Auch für die Abgabe von Fertigarzneimitteln gelten nun einheitliche Prioritätsregeln, die ebenfalls auf den Praxisbedarf angewendet werden. Das neue System ist darauf ausgelegt, selbst unter wirtschaftlichem Druck reibungslos zu funktionieren. Beide Seiten bezeichnen es als moderne Lösung für die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen.
Der Vertrag markiert den Wechsel von einem Flickenteppich alter Regelungen zu einer einzigen, kassenübergreifenden Vereinbarung. Apotheken und Ärzte erhalten damit klarere Vorgaben für Bestellung und Verteilung von Praxisbedarf. Die Änderungen treten am 1. Juli in Kraft, wobei finanzielle Anreize an die Erfüllung von Leistungszielen geknüpft sind.






