Normenkontrollrat will Baustandards reformieren – dreistufiges Modell geplant
Sylke SchmiedtNormenkontrollrat will Baustandards reformieren – dreistufiges Modell geplant
Nationaler Normenkontrollrat schlägt weitreichende Änderungen an Baustandards vor
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat angesichts steigender Baukosten und eines angespannten Wohnungsmarkts umfassende Reformen der Baustandards vorgeschlagen. Die Empfehlungen umfassen ein vereinfachtes, gestuftes System für Wohngebäude, das die Ausgaben senken soll, ohne dabei die Qualität dort zu beeinträchtigen, wo sie notwendig ist.
Der Vorstoß folgt auf jüngste Ankündigungen von Bundesministern zum geplanten Gebäudetyp-E-Gesetz, das Wohnungsbauverträge und Baubestimmungen vereinfachen soll. Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) hatten kürzlich die zentralen Punkte für den neuen Gebäudetyp-E-Vertrag vorgestellt. Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der in den kommenden Monaten veröffentlicht werden soll.
Der NKR schlägt ein dreistufiges Baustandardmodell vor: Grundstandard, Mittelklasse und Premium. Künftig soll der „Grundausführungsstandard“ als Regelvariante gelten, während Abweichungen nur für höhere Qualitätsansprüche zulässig wären. Ziel ist es, durch Lockerung bestimmter technischer Vorgaben die Kosten im Wohnungsbau zu reduzieren.
NKR-Präsident Lutz Goebel argumentiert, dass hohe Standards oft einen unverhältnismäßig hohen Aufwand an Ressourcen erforderten, während einfachere und günstigere Lösungen gleichermaßen zweckdienlich seien. Die Vorschläge des Rates zielen darauf ab, Kosteneffizienz und notwendige Qualität in einem Markt in Einklang zu bringen, in dem die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin hoch bleibt.
Zudem sollen DIN-zertifizierte Verfahren reduziert werden, die maßgeblich zu den gestiegenen Baukosten beigetragen haben. Durch die Vereinfachung dieser Prozesse hofft der NKR, die finanzielle Belastung für Bauträger zu verringern, ohne dabei Sicherheit und Funktionalität der Wohngebäude zu gefährden.
Falls die Reformen umgesetzt werden, könnten sie die Baukosten senken und den Wohnungsbau in ganz Deutschland beschleunigen. Der anstehende Gesetzentwurf des Justizministeriums wird zeigen, wie die NKR-Vorschläge im Gebäudetyp-E-Gesetz verankert werden. Die Empfehlungen warten nun auf eine weitere Prüfung durch die Bundesbehörden.






