21 April 2026, 02:11

Rechtsexperte fordert Reform der Strafen für Schwarzfahren in Deutschland

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrisches Stadt, zeigt Gebäude, Bäume, Hügel und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert Reform der Strafen für Schwarzfahren in Deutschland

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform der Beförderungserschleichung in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Seiner Ansicht nach belastet das aktuelle System die Justiz übermäßig. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Bagatelldelikte umzustufen, während schwere Verstöße weiterhin strafrechtlich geahndet werden sollen.

Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsentzug in Deutschland auf Schwarzfahren zurückzuführen ist. Dies zeige, dass das Gesetz zu weit gefasst sei – insbesondere bei geringfügigen Vergehen. Aus seiner Sicht sollte nur wirklich verwerfliches Verhalten zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Eine bloße Umwandlung der Beförderungserschleichung in einen Ordnungswidrigkeitentatbestand lehnt er ab, da auch hier Zwangshaft zu Freiheitsentzug führen könne. Stattdessen schlägt er vor, die bestehende Gesetzgebung zu reformieren, statt sie vollständig abzuschaffen. Im Mittelpunkt steht für ihn § 265a des Strafgesetzbuchs (StGB), der seiner Meinung nach angepasst, aber nicht gestrichen werden sollte.

Frister betrachtet Schwarzfahren vor allem als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsverletzung. Er stellt infrage, ob das geltende Recht dem Grundsatz der Ultima Ratio der Strafverfolgung gerecht wird. So bewertet er einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – nicht als besonders vorwerfbar.

Allerdings räumt er ein, dass bei Schwarzfahren im Fernverkehr durchaus strafrechtliche Konsequenzen angemessen sein können. Sein Ansatz vereint Reformbedarf mit der Notwendigkeit, schwerwiegendere Verstöße abschreckend zu ahnden.

Fristers Pläne würden leichtere Fälle von Beförderungserschleichung aus dem Strafrecht herauslösen. Die Änderungen könnten die Justiz entlasten, während schwere Verstöße weiterhin sanktioniert blieben. Seine Empfehlungen stehen nun zur Debatte bei Politikern und Juristen.

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