Reform des Organspenderechts: Soll Deutschland zum Widerspruchsmodell wechseln?
Angelo BriemerReform des Organspenderechts: Soll Deutschland zum Widerspruchsmodell wechseln?
Eine Gruppe von Abgeordneten verschiedener Parteien fordert eine grundlegende Reform des deutschen Organspenderechts. Bis 2030 soll ein Widerspruchsmodell eingeführt werden, bei dem alle Erwachsenen automatisch als Spender gelten – es sei denn, sie erklären ausdrücklich ihren Widerspruch. Der Vorschlag dürfte im Parlament eine hitzige ethische Debatte auslösen.
Aktuell gilt in Deutschland die Regelung, dass eine Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich ist – entweder durch eine vorherige Erklärung oder über die Angehörigen. Das neue Modell würde die Standardposition umkehren: Jeder wäre dann potenzieller Spender, sofern er nicht aktiv widerspricht.
Der Reformdruck wächst, während die Organspendezahlen bundesweit steigen. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden 1.405 Organe gespendet – ein Anstieg von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1.253 Spenden). Besonders stark war der Zuwachs in Berlin: Hier stieg die Zahl der Spenderorgane von 39 im ersten Halbjahr 2025 auf 73 in diesem Jahr.
Trotz des Anstiegs übersteigt die Nachfrage das Angebot bei Weitem. Bis Ende Mai 2026 erhielten 3.150 Menschen ein Spenderorgan, während rund 8.200 Patienten auf der Warteliste stehen. Allein in Berlin warten über 400 Menschen auf ein Organ; in der Stadt wurden in diesem Jahr bisher fast 140 Transplantationen durchgeführt.
Das geplante Widerspruchsmodell soll die Spendenbereitschaft weiter erhöhen. Ob es kommt, hängt jedoch von der Zustimmung des Parlaments ab. Falls verabschiedet, wäre das Gesetz ein radikaler Bruch mit dem bisherigen Zustimmungsprinzip. Die Diskussion wird sich voraussichtlich um ethische Bedenken und praktische Konsequenzen für Patienten und Angehörige drehen.






