Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und weniger Ausnahmen geplant
Die deutsche Bundesregierung steht vor einer Reform des gesetzlichen Rentensystems. Ein neuer Vorschlag der Rentenkommission sieht vor, das Renteneintrittsalter für alle Arbeitnehmer anzuheben. Derzeit geht in Deutschland jeder mit 67 in Rente – unabhängig von Beruf oder Beitragszeiten.
Nach den aktuellen Regelungen können alle, die nach 1964 geboren wurden, mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, egal wie lange sie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Rentenkommission schlägt nun vor, die Möglichkeit eines vorzeitigen, abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Zudem lehnt sie die Idee ab, das Renteneintrittsalter an die Anzahl der gearbeiteten Jahre zu koppeln.
Bundeskanzler Friedrich Merz argumentiert, dass Menschen, die später ins Berufsleben einsteigen, weniger einbezahlt hätten als jene, die mit 16 Jahren zu arbeiten beginnen und 45 Jahre lang durchgehend Beiträge leisten. Diese Ungleichheit müsse im neuen System ausgeglichen werden, so Merz.
Der Plan der Kommission knüpft das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung. Bis 2041 könnte das Regelrentenalter auf 67,5 Jahre steigen, bis 2051 sogar auf 68. Für körperlich schwere Berufe soll jedoch weiterhin die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts bestehen – allerdings nur, wenn eine individuelle Gesundheitsprüfung bestätigt, dass der Arbeitnehmer nicht weitermachen kann.
Ziel der geplanten Änderungen ist ein gerechteres System für alle Beschäftigten. Wer körperlich anstrengende Arbeit verrichtet, könnte weiterhin früher in Rente gehen, sofern gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, den Beruf fortzusetzen. Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, würden unter den neuen Regeln entsprechend angepasste Rentenbezüge erhalten.
