Ruhefristen für Gräber enden: Was Angehörige bis März 2026 wissen müssen
Hiltraud HamannRuhefristen für Gräber enden: Was Angehörige bis März 2026 wissen müssen
Ablauf der Ruhefristen für Gräber
Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:
Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten
Die Ruhefristen für Gräber in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen laufen am 31. Dezember 2025 ab. Angehörige und berechtigte Grabnutzende müssen nun bis zum März 2026 Grabsteine und Grabbeigaben entfernen. Die Regelungen betreffen bestimmte Grabarten, abhängig vom Sterbejahr.
Betroffen sind Erd-Einzelgräber für Verstorbene bis einschließlich 2000, Kindergräber für Verstorbene bis einschließlich 2015 sowie Urnen-Einzelgräber für Verstorbene bis einschließlich 2010.
Nach Ablauf der Frist im März 2026 gehen verbliebene Grabausstattungen in den Besitz der Stadt über. Die Gräber werden anschließend gemäß den neuen Vorschriften geräumt. Angehörige und Nutzungsberechtigte müssen bis dahin handeln, um persönliche Gegenstände zu sichern.