Schönheitsbranche in Süddeutschland: Behörden decken massive Arbeitsrechtsverstöße auf
Dietlind Grein GrothSchönheitsbranche in Süddeutschland: Behörden decken massive Arbeitsrechtsverstöße auf
Behörden in Süddeutschland haben nach Kontrollen in mehreren Schönheitsbetrieben Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt. Am 11. April 2025 besuchte ein Team der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sechs Friseursalons und Nagelstudios in vier Städten. Die Überprüfungen förderten Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften und Aufenthaltsbestimmungen zutage.
Die Inspektionen fanden in Singen, Schramberg, Oberndorf am Neckar und Tuttlingen statt. Die Beamten prüften, ob Arbeitgeber den seit dem 1. Januar 2025 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde zahlten. Zudem wurden die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht sowie die ordnungsgemäße Führung von Arbeitsunterlagen kontrolliert.
In zwei Fällen entdeckten die Ermittler Hinweise auf Lohnvorenthaltung und Veruntreuung. Die Arbeitgeber sollen den Mindestlohn nicht gezahlt und keine korrekten Aufzeichnungen geführt haben. Darüber hinaus beschäftigte ein Betrieb eine vietnamesische Staatsbürgerin ohne gültige Arbeitserlaubnis. Die Frau hielt sich zudem illegal in Deutschland auf.
Das siebenköpfige FKS-Team konzentrierte sich auf die Durchsetzung fairer Löhne und legaler Beschäftigungsbedingungen. Die Ergebnisse werden nun an die zuständigen Stellen zur weiteren Verfolgung übergeben.
Die Aktion unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, Arbeitsgesetze insbesondere in kleinen Betrieben durchzusetzen. Zu den festgestellten Verstößen zählten ausstehende Löhne, mangelhafte Dokumentation und illegale Beschäftigung. Gegen die Verantwortlichen werden nun Sanktionen eingeleitet.






