Totes Rezept: Klinik verschreibt Krebsmedikament an verstorbenen Patienten
Dietlind Grein GrothTotes Rezept: Klinik verschreibt Krebsmedikament an verstorbenen Patienten
Eine Krebsklinik in Bayern hatte einem Patienten ein Medikament verschrieben, der bereits 17 Tage zuvor verstorben war. Der Fall landete vor dem Sozialgericht München, das das Rezept für ungültig erklärte und eine Untersuchung des Fehlers anordnete.
Bei dem Vorfall handelte es sich um Pamorelin, ein Krebsmedikament, das in einer Apotheke für 489,52 Euro abgefüllt worden war. Die Krankenkasse des Patienten entdeckte den Irrtum und forderte eine Erstattung der Kosten.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine bessere Praxisorganisation den Fehler hätte vermeiden können. Zwar erkannte es die finanziellen Belastungen an, unter denen Onkologen stehen, betonte jedoch, dass ausreichende Kontrollmechanismen unverzichtbar seien. In dem Urteil wurde zudem darauf hingewiesen, dass elektronische Patientenakten (ePA) künftig ähnliche Pannen verhindern könnten, indem sie Ärzten schneller aktuelle Informationen bereitstellen.
Die Verschreibung wurde für unzulässig erklärt, und die Klinik muss nun möglicherweise die Kosten zurückerstatten. Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit verbesserter Systeme, um sicherzustellen, dass Rezepte nur für lebende Patienten ausgestellt werden. Zeitnahe digitale Benachrichtigungen könnten dabei eine Schlüsselrolle spielen, um solche Fehler künftig zu vermeiden.






