Unbefugter Gleisaufenthalt an Müngstener Brücke löst Zugchaos und hohe Kosten aus
Dietlind Grein GrothUnbefugter Gleisaufenthalt an Müngstener Brücke löst Zugchaos und hohe Kosten aus
Vorfall an der Müngstener Brücke: Unbefugter Aufenthalt auf Gleisen führt zu Zugausfällen und Kostenfolgen
Ein Vorfall in der Nähe der Müngstener Brücke am Sonntag, dem 8. März, sorgte für erhebliche Behinderungen im Schienenverkehr, nachdem drei Personen unbefugt auf den Gleisen gesichtet worden waren. Rettungskräfte rückten aus, die Strecke musste vorübergehend gesperrt werden. Gegen die Verantwortlichen wurden nun Kostenrückforderungsverfahren eingeleitet.
Gegen 12:05 Uhr hatten Zeugen zwei Erwachsene und ein Kind in der Nähe der Gleisanlagen bei der Müngstener Brücke beobachtet. Daraufhin stoppten die Behörden den Zugverkehr zwischen 12:09 und 12:50 Uhr, was zu Verspätungen für Reisende führte.
Die Feuerwehr Solingen setzte Personal und Fahrzeuge ein, um die Lage zu sichern – die dabei entstandenen Kosten belaufen sich auf etwa 656 Euro. Die Bundespolizei leitete zudem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen wegen unbefugten Betretens der Bahnanlagen ein, wobei zusätzliche Einsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro anfielen. Auch die Wuppertaler Polizei meldete Gebühren von 118,50 Euro pro Schuldner an; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.
Die Stadt Solingen hat bereits einen formellen Kostenbescheid auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) erlassen. Die benachbarte Stadt Remscheid prüft hingegen noch mögliche Kostenerstattungsansprüche, ein Entscheidungszeitraum steht bisher nicht fest.
Der Vorfall lenkt die Aufmerksamkeit auf die Gefahren durch unbefugtes Betreten von Bahnanlagen. Die Behörden haben rechtliche Schritte zur Kostenrückforderung eingeleitet, während der Zugbetrieb inzwischen wieder aufgenommen wurde. Die Ermittlungen dauern an.






