Warum der Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Tradition
Hiltraud HamannWarum der Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Tradition
Karsamstag – ein ganz normaler Arbeitstag in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Der Karsamstag, auch als Ostersamstag bekannt, ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein gewöhnlicher Werktag – trotz seiner religiösen Bedeutung als letzter Tag der Fastenzeit. In keinem deutschen Bundesland gilt er als gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen wie gewohnt ihrer Arbeit nachkommen, es sei denn, der Tag fällt ohnehin in ihre freie Schicht.
Das Datum verschiebt sich jährlich, da es sich nach dem mondbasierten Osterkalender richtet. 2026 fällt der Karsamstag auf den 4. April, der Ostersonntag folgt am 5. April. Trotz der theologischen Relevanz ist der Tag weder in Österreich noch in der Schweiz ein offizieller Feiertag.
In Deutschland fordern zwar einige Regionen zu besinnlicher Stille auf, doch gesetzliche Regelungen für freibekommen oder Zuschläge gibt es nicht. Schulen, Kitas und Behörden haben geöffnet – außer der Tag liegt zufällig in den Ferien. Beschäftigte müssen bei geplanter Schicht arbeiten, ohne Anspruch auf Sondervergütung.
Der Tag trägt zwei Namen: Karsamstag ist die offizielle Bezeichnung, während Ostersamstag im Alltag geläufiger ist. Die Bräuche variieren, doch die meisten Geschäfte und Dienstleistungen laufen wie gewohnt weiter.
Für Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt am Karsamstag das übliche Arbeitsrecht. Sonderurlaub oder Zusatzzahlungen gibt es nicht, öffentliche Einrichtungen bleiben geöffnet. Die religiöse Bedeutung ändert nichts daran, dass es sich um einen ganz normalen Werktag handelt.






