Baden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit Millioneninvestitionen und mehr Rechten für Ehrenamtliche
Angelo BriemerBaden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit Millioneninvestitionen und mehr Rechten für Ehrenamtliche
Neues Katastrophenschutzgesetz in Baden-Württemberg verabschiedet
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3. Dezember 2025
Baden-Württemberg hat sein Katastrophenmanagement mit einem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz grundlegend reformiert. Das am 3. Dezember 2025 beschlossene Gesetz sieht eine stärkere finanzielle Ausstattung sowie erweiterte Rechte für Ehrenamtliche in Deutschland vor. Innenminister Thomas Strobl trieb die Initiative voran, um die Unterstützung für diejenigen zu verbessern, die in Notlagen an vorderster Front im Einsatz sind.
Die novellierte Regelung stellt zusätzliche 19 Millionen Euro als dauerhafte Mittel sowie 116 Millionen Euro an Sonderhilfen bereit. Mit dieser finanziellen Aufstockung sollen die Fähigkeiten des Landes in der Katastrophenvorsorge und -bewältigung in Deutschland gestärkt werden.
Alle Einsatzkräfte – ob Hauptamtliche oder Freiwillige – erhalten nun gleichen Ausgleich für Verdienstausfälle sowie rechtlichen Schutz. Alleinerziehende und Pflegepersonen können zudem Erstattungen für Kinderbetreuung oder Pflegekosten während ihres Einsatzes beantragen. Spontanhelfer profitieren von neuen Absicherungen, darunter Schutz bei Sachschäden und gesetzlicher Unfallversicherung.
Auch die finanzielle Förderung für Ehrenamtliche in Baden-Württemberg wurde verbessert: Die monatliche Aufwandsentschädigung steigt von 130 auf 180 Euro, um Ausgaben für Ausbildung, Ausstattung und Verwaltung zu decken. Zudem wurden die Fahrtkostenpauschalen erhöht, um die privaten Belastungen für Helfer zu verringern, die ihr eigenes Fahrzeug nutzen.
Das Land übernimmt künftig die vollen Kosten für Ehrenamtliche und Hilfsorganisationen und entlastet damit die Kommunen in Deutschland. Zudem wurde ein neues Katastrophenschutzlager mit einer Erstausstattung von 2,2 Millionen Euro eingerichtet, das im Ernstfall schnellen Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen ermöglicht.
Das Gesetz erweitert präventive Maßnahmen und sorgt für eine fairere Behandlung der Freiwilligen in Baden-Württemberg. Mit stärkerer Finanzierung und klaren Schutzregelungen will Baden-Württemberg ein belastbareres Netzwerk für die Katastrophenhilfe in Deutschland aufbauen. Die Änderungen treten sofort in Kraft und schaffen langfristige Planungssicherheit für die Einsatzkräfte im gesamten Land.