10 May 2026, 06:14

Hubig will Feminizide künftig als Mord bestrafen – was ändert sich?

Eine Liniendiagramm, das die Homicide-Offending-Rates nach Alter des Täters und Waffennutzung von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Hubig will Feminizide künftig als Mord bestrafen – was ändert sich?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden. Mit der Reform sollen Straftaten, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden, künftig automatisch als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Bisher sieht das deutsche Recht nur bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, während Totschlag mit deutlich geringeren Haftstrafen geahndet wird.

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Laut dem neuen Entwurf würden Tötungen, bei denen das Opfer ausschließlich wegen seines Geschlechts zum Ziel wird, künftig zwingend als Mord gelten. Hubig begründet die geplante Anpassung damit, dass damit rechtliche Lücken geschlossen und Opfern sogenannter Feminizide klarere Gerechtigkeit widerfahre. Zwar ermöglicht das geltende Recht bereits jetzt, Tötungen aus Besitzansprüchen oder kontrollierenden Motiven als Mord zu werten – doch in der Praxis werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was zu milderen Urteilen führt. Die Bundesregierung will diese Unschärfe nun beseitigen, indem geschlechtsspezifische Beweggründe explizit in den Mordtatbestand aufgenommen werden.

Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, die Definition von Mord zu erweitern, sodass Tötungen, bei denen das Geschlecht des Opfers der alleinige oder Hauptgrund ist, künftig darunterfallen. Damit würden die Strafen der Schwere solcher Verbrechen besser gerecht – Täter müssten dann mit lebenslanger Haft statt mit verkürzten Strafen rechnen.

Die geplante Reform folgt wachsenden Forderungen, geschlechtsspezifische Gewalt effektiver zu bekämpfen und strafrechtlich konsequenter zu verfolgen. Durch die präzisere gesetzliche Verankerung soll verhindert werden, dass solche Fälle aufgrund unklarer Motivauslegungen zu Totschlag herabgestuft werden.

Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, wäre dies ein wichtiger Schritt in der juristischen Bewertung geschlechtermotivierter Tötungen in Deutschland. Mordurteile würden dann einheitlicher gefällt, und die bisher bestehenden Unterschiede in der Strafzumessung entfielen. Die Bundesregierung erhofft sich von der Neuregelung einen besseren Opferschutz und eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter.

Quelle