08 May 2026, 18:14

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Schwarz-weißer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, detaillierte architecturale Darstellung und Anmerkungen.

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen am geplanten Besoldungsreformgesetz

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf für die geplante Besoldungsreform zu überarbeiten. Zwar befürwortet der Verband einige der vorgesehenen Änderungen, kritisiert jedoch zentrale Passagen des Gesetzentwurfs als verfassungswidrig und ungerecht.

Im Fokus der Kritik stehen Einkommensungleichheiten, die Berechnung der Bezüge sowie ungleiche Gehaltserhöhungen zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen. Der DBB wirft der Vorlage vor, gegen zwei verfassungsrechtliche Grundsätze zu verstoßen: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Laut Verband wird im Entwurf die notwendige Abstufung innerhalb der B-Besoldung nicht gewahrt – insbesondere die geforderte Differenz von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Eine interne Analyse zeige, dass die aktuellen Pläne die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht erfüllten.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die neu vorgesehene Methode zur Gehaltsberechnung. Der Entwurf verzichtet auf das bisherige Modell des „Alleinverdieners“ und geht stattdessen von einem jährlichen Partnereinkommen von rund 20.000 Euro aus. Die Beamtenvertreter halten diese Anpassung für unzulässig, da sie die Besoldung an externe Faktoren knüpfe statt an die individuelle Leistung der Beschäftigten.

Gleichzeitig unterstützt der DBB einzelne Elemente der Reform, darunter die geplante Anhebung der Einstiegsgehälter im Bundesdienst, indem neue Beamte direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden sollen. Allerdings moniert der Verband, dass Führungskräfte in der B-Besoldung im Vergleich zu Angestellten der A-Gruppen geringere Erhöhungen erhalten würden. Auf Nachfrage zu den Bedenken bei der B-Besoldung lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab.

Der Verband drängt nun auf eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede und Berechnungsmethoden, bevor der Gesetzentwurf weiterverfolgt wird. Sollte die Vorlage unverändert bleiben, drohen rechtliche Auseinandersetzungen über ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsmäßigen Besoldungsgrundsätzen. Die Entscheidung wird maßgeblich prägen, wie die Beamtengehälter in den kommenden Jahren strukturiert und angepasst werden.

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