09 December 2025, 08:18

Freiburger Unternehmer erschleicht 19.000 Euro Arbeitslosengeld – Bewährung statt Haft

Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Kritische Lizenz".

Freiburger Unternehmer erschleicht 19.000 Euro Arbeitslosengeld – Bewährung statt Haft

Lörrach – Ein Unternehmer aus Freiburg ist zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er Arbeitslosengeld erschlichen hatte. Der 42-Jährige verschwieg Einnahmen aus seinem Transportunternehmen, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren erhielt er so unrechtmäßig fast 19.000 Euro an staatlichen Leistungen.

Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Angeklagte ein Transportgewerbe, mit dem er rund 59.000 Euro erwirtschaftete. Diese Einnahmen meldete er dem Arbeitsamt jedoch nicht und bezog weiterhin Arbeitslosengeld, auf das er keinen Anspruch mehr hatte.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe, sodass er keine Haft antreten muss. Allerdings muss er die zu Unrecht bezogenen Gelder zurückzahlen. Zudem wird das Arbeitsamt die Rückforderung der 19.000 Euro an Sozialleistungen betreiben. Weitere Ermittlungen zu möglichen größeren Betrugsstrukturen wurden bisher nicht bekannt gegeben.