Keine Rente für Gewaltopfer: Warum die Ehe über Entschädigung entscheidet
Angelo BriemerWeil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Keine Rente für Gewaltopfer: Warum die Ehe über Entschädigung entscheidet
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frauen eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frauen eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frauen eines Gewaltverbrechers
- Dezember 2025, 15:48 Uhr
Eine Frau aus Baden-Württemberg hat ihren juristischen Kampf um die Beibehaltung von Opferentschädigungsleistungen verloren, nachdem ein Gericht gegen sie entschieden hat. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass sie trotz wiederholter Gewalttaten in der Ehe bei ihrem misshandelnden Ehemann blieb. Der Fall wirft die Frage auf, wie rechtliche Maßstäbe die Anspruchsberechtigung für finanzielle Unterstützung in Fällen häuslicher Gewalt bewerten.
Die Frau hatte zunächst ab 2021 eine monatliche Rente in Höhe von 150 Euro erhalten – als Folge eines Übergriffs ihres Mannes im Jahr 2019, der bei ihr psychische Traumata hinterließ. Doch das Landessozialgericht widerrief die Zahlung im November 2021, woraufhin sie Klage einreichte.
Das Urteil bestätigt, dass Opferentschädigungen verweigert werden können, wenn Betroffene die Beziehung zu ihrem Peiniger aufrechterhalten. Die Entscheidung schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in Baden-Württemberg. Rechtsexperten könnten nun prüfen, wie finanzielle und emotionale Abhängigkeiten künftige Urteile in Fällen häuslicher Gewalt beeinflussen.