Malerunternehmer aus dem Ortenaukreis wegen 48.000 Euro Sozialbetrug verurteilt
Hiltraud HamannMalerunternehmer aus dem Ortenaukreis wegen 48.000 Euro Sozialbetrug verurteilt
Teaser: Hauptzollamt Lörrach-Offenburg – Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)… ✚ Weiterlesen
Veröffentlichungsdatum: 29. Oktober 2025, 00:00 MESZ
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen, Kriminalität & Justiz
Artikeltext: Ein 72-jähriger Malerbetriebsinhaber aus dem Ortenaukreis ist wegen Vorenthaltens von Sozialabgaben zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Lahr erließ einen Strafbefehl, nachdem bekannt wurde, dass der Unternehmer über einen Zeitraum von fast zwei Jahren Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 48.000 Euro nicht abgeführt hatte.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Betriebsinhaber zwischen Oktober 2021 und August 2023 in 21 Fällen fällige Zahlungen an die Sozialversicherungsträger vorenthielt. Insgesamt blieben so Beiträge in Höhe von 48.000 Euro aus.
Mit dem Urteil wird die Geldstrafe rechtskräftig, zudem muss der Unternehmer die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Der Fall zeigt die Konsequenzen von manipulierten Beschäftigungsunterlagen und der Hinterziehung von Sozialabgaben. Die Entscheidung ist endgültig, Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.