Neue Düngeverbote: Mehr Flexibilität für Landwirte ab März 2026
Zwölf der 16 deutschen Bundesländer haben neue Regelungen für Düngeverbote auf landwirtschaftlichen Flächen eingeführt. Ab März 2026 können Landwirte in diesen Regionen nun Verzögerungen bei den üblichen Beschränkungen beantragen. Die Änderungen gelten für Grünland und Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen – abhängig von Wetterbedingungen oder lokalen Gegebenheiten.
Die aktualisierten Vorschriften ermöglichen es den Kreisverwaltungsbehörden, Aufschübe durch Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder eine Allgemeinverfügung zu bewilligen. Dadurch können der Beginn und das Ende der Sperrfristen für stickstoffhaltige Düngemittel um bis zu vier Wochen verschoben werden. Die Gesamtlänge des Verbots bleibt jedoch unverändert.
Ziel der Neuregelung ist es, sich besser an standortspezifische Bedingungen und Wetterverläufe anzupassen und gleichzeitig die Stickstoffeffizienz zu erhöhen. Die Genehmigungen müssen von den unteren Landwirtschaftsbehörden in Abstimmung mit den Wasserwirtschaftsämtern erteilt werden.
Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat bereits bestätigt, dass berechtigte Flächen in diesem Herbst eine verschobene Sperrzeit beantragen können. Zu den Ländern, die die Regelung umsetzen, zählen Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
Landwirte in den beteiligten Bundesländern verfügen nun über mehr Flexibilität bei der Düngeplanung. Die Änderungen treten ab März 2026 in Kraft, wobei die örtlichen Behörden den Genehmigungsprozess steuern. Die Gesamtdauer der Beschränkungen bleibt zwar gleich, doch die zeitliche Ausgestaltung lässt sich besser an die landwirtschaftlichen Erfordernisse anpassen.






